Seit dem 01. Oktober 2020 findet die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wieder regelhaft als Hausbesuch statt (§ 147 Abs. 1 SGB XI).
In Ausnahmen können die Pflegebegutachtungen jedoch weiterhin per Telefoninterview durchgeführt werden. In NRW stellen die folgenden Situationen aufgrund der Corona-Pandemie eine solche Ausnahme dar:
- zu begutachtende Person hat eine SARS-CoV-2-Infektion
- zu begutachtende Person würde durch persönliche Begutachtung einem erheblich erhöhtem Risiko ausgesetzt sein
- Begutachtungen in Risikogebieten