Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Damit sollen Qualität und Transparenz in der medizinischen und pflegerischen Versorgung verbessert werden.
Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach Verkündung in Kraft. Für zahlreiche Änderungen sind jedoch abweichende Termine vorgesehen.
Sämtliche Anpassungen das SGB XI betreffend werden unter der Überschrift Pflegereform 2021 geführt. Wir haben zentrale Punkte für die Pflegeberatung in einem Sonderberatungsstandpunkt zusammengefasst: