Eine Voraussetzung für die Erbringung von Nachbarschaftshilfe ist, dass die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Nachbarschaftshelfer:innen übernehmen demnach eine freiwillige, „sittliche Verpflichtung“. Bislang wurde diese von der Finanzverwaltung in der Regel dann angenommen, wenn Nachbarschaftshelfer:innen
Besuch aus dem Bundestag: MdB Britta Haßelmann und MdB Kordula Schulz-Asche zu Besuch im Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL
Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Britta Haßelmann, Vorsitzende der Bundestagsfraktion des Bündnis 90/ Die Grünen, waren am 18.04.2024 zu einem Besuch im Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL. Die beiden Politikerinnen haben sich über die Arbeit der Regionalbüros informiert. Dabei gab es spannende Gespräche über die Bedeutung … weiter lesen […]