Kur-Kliniken öffnen unter Auflagen wieder. Dazu gehört, dass sie über ein Hygienekonzept verfügen. Menschen in Pflegeverantwortung haben nach § 23 bzw. 40 SGB V Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme. Für Pflegende empfiehlt es sich jetzt bereits einen Antrag zu stellen. Bis zur Genehmigung eines Antrags vergehen in der Regel 2 – 3 Monate. Danach ist der Bescheid ein halbes Jahr gültig und kann verlängert werden.
Demenzbox – Hilfe in der Begleitung von Menschen mit Demenz
Die Demenzbox bietet pflegenden Angehörigen von Menschen mit Demenz hilfreiche Unterstützung gerade für schwierige Situationen im Alltag. Sie enthält Karten – mit erprobten Tipps aus der Praxis zum leichteren Umgang mit den Erkrankten in unterschiedlichen Alltagssituationen – Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige – Anregungen für einen guten Zugang zur Welt des Menschen mit Demenz – Empfehlungen … weiter lesen […]