Selbstständig machen als Alltagsbegleiter:in

Viele ältere Menschen benötigen Unterstützung im Alltag, zum Beispiel beim Kochen, Putzen oder bei der Begleitung zum Arzt. Angehörige benötigen Entlastung, wenn sie zum Beispiel einen demenzkranken Partner stundenweise zu Hause betreuen lassen möchten.

Mit Geldern der Pflegekasse können Pflegebedürftige diese Leistungen finanzieren. Es zeigt sich jedoch, dass die Nachfrage weitaus größer ist als das Angebot. Darum wollen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Menschen unterstützen, die sich als Alltagbegleiter:in selbstständig machen möchten.
 

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Entlastungsbetrag mal anders

Mancher fragt sich: „Entlastungsbetrag – Was ist das und was genau kann ich damit anfangen?“ Die Regionalbüros aus dem Ruhrgebiet haben hierzu Erklär-Karten entwickelt.

Eine der Tätigkeiten der Regionalbüros besteht in der Förderung des Aus- und Aufbaus von Unterstützungsleistungen im Alltag (nach §45a SGB XI). Hierdurch sollen niedrigschwellige Unterstützungen in den Bereichen der Betreuung und/ oder der Hauswirtschaft gefördert werden. Hier kommt der Entlastungsbetrag ins Spiel!

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Entlastungsleistungen zu Zeiten der Corona-Pandemie

Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen haben auch das Erbringen und die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen verändert. Unsere Mitarbeiterin Mathilde Tepper erläutert Möglichkeiten im Rahmen der aktuell gültigen Verordnung. Weitere Informationen zum Thema Corona finden Sie auch hier.  

Flyer zum Entlastungsbetrag

Manche Menschen benötigen in ihrem Alltag mehr Unterstützung als andere. Das sind zum Beispiel Menschen mit einer Krankheit, einer Behinderung oder ältere Menschen. Viele dieser Menschen sind pflegebedürftig. Um weiterhin in Ihrem eigenen Zuhause verbleiben zu können, benötigen sie Unterstützung – insbesondere durch ihre Angehörigen. Da die Pflege für Angehörige sehr anstrengend sein kann, stellt … weiter lesen […]

Gestapelte Bücher mit Stiften und Notizen darin

Qualifizierung für Entlastungsangebote im Alltag gemäß AnFöVO- eine Übersicht für Südwestfalen

Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Einzelperson in direktem  Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.

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Flyer – Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vom MAGS

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen  hat einen neuen Flyer veröffentlicht, der über Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen informiert. Unterstützungsangebote im Alltag können die Versorgung durch Pflegedienste und pflegende Angehörige sinnvoll ergänzen. Sie entlasten das tägliche Miteinander und leisten einen Beitrag zu einem selbstbestimmten Leben in der eigenen … weiter lesen […]