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Angepasste Handreichung für die Durchführung von Betreuungsgruppen

Für Betreuungsgruppen, die nach Landesrecht als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Thema „Corona“ herausgegeben.

Für die Durchführenden der Gruppen sei es demnach grundsätzlich wichtig, im Kontakt mit vulnerablen Gruppen weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Auch auf den eigenen Schutz soll geachtet werden, indem

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Hand unter einem elektrischen Desinfiktionsspender

Ministerium stellt neue Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat eine aktualisierte Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung gestellt, die als Angebot zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) anerkannt sind. Die Handreichung bündelt die Regelungen der der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe“ vom 24. Januar 2022.

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Aktualisierte Handreichung für Betreuungsgruppen

Nachstehend eine, aufgrund der Änderungen der einschlägigen Verordnungen bedingte, aktualisierte Handreichung für Betreuungsgruppen im Sinne der AnFöVO. Angepasste Handreichung für Betreuungsgruppen Weitere Informationen und Verordnungen sowie auch diese Handreichung finden Sie auf den Seiten des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW)

Betreuungsgruppe

Handreichung für Anbieter*innen von Betreuungsgruppen

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen Anbieter*innen von Betreuungsgruppen eine Handreichung als Unterstützung zur Wiedereröffnung und Durchführung von Gruppenangeboten zur Verfügung.

Die Handreichung enthält eine Übersicht über die wichtigsten Informationen und einen Kontakterfassungsbogen inklusive Kurzscreening, um das Screening und die Kontakterfassung vor Beginn des Gruppenangebots zu vereinfachen und zeitlich zu verkürzen.

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Betreuungsgruppe

Corona Allgemeinverfügung: Änderungen für die Tagespflege und Betreuungsgruppen

Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (CoronaAVEinrichtungen) vom 29.06.2021 ergeben sich Änderungen für die Tagespflege und Betreuungsgruppen.

Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

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Ein offenes Buch liegt auf einem Tisch. In der linken, oberen Ecke sind Zeichnungen für Ideen und Produktivität. Zum Beispiel eine Glühbirne.

Gut durch die Corona-Zeit: die Time-Slips-Methode

Die sogenannte Time-Slips-Methode ist ein kreatives Gruppenangebot für Menschen mit Demenz im mittleren und fortgeschrittenen Stadium, das in den USA entwickelt wurde – und sie funktioniert auch digital oder mit Abstand. Anhand von fantasievollen Bildern werden die Menschen zum Erfinden von Geschichten animiert. Das kreative Storytelling macht garantiert auch Menschen ohne Demenz Freude.  

Die Diplomarbeit – Kreatives Geschichtenerfinden von der Schweizerin Barbara Scherer erklärt das Vorgehen im Detail.

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Coronavirus

Testpflicht: Wichtige Informationen für Betreuungsgruppen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind

Am 16. Dezember sind die angepassten Regelungen der Corona-Betreuungsverordnung in Kraft getreten. Damit besteht für nach Landesrecht anerkannte Betreuungsgruppen eine Testpflicht hinsichtlich ihrer Beschäftigten und der leistungserbringenden Personen. Getestet werden soll mindestens alle 3 Tage, bzw. zwei Mal wöchentlich.

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Zwei Seniorinnen betätigen sich sportlich. Sie halten die Abstands- und Hygieneregeln zur Corona-Zeit ein.

Vorlagen zur Eröffnung für die Betreuungsgruppen

Anbieter von gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO anerkannten Betreuungsgruppen dürfen ab dem 15. Juni 2020 wieder öffnen, wenn sie die Schutzmaßnahmen gem. § 4b der Verordnung vom 8. Juni 2020 erfüllen.  Dazu gehört ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept, das der jeweiligen Anerkennungsbehörde vorgelegt werden muss. Zudem haben die Anbieter sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen über die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen informiert sind. 

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