Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Nachbarschaftshelfer*in oder Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.
Museumsführungen für Menschen mit besonderern Bedarfen
Die Museen in Ostwestfalen-Lippe bieten zahlreiche Museumsführungen für Menschen mit besonderen Bedarfen an, wie z.B. Führungen für Menschen mit Behinderungen oder Demenz und ihren Angehörigen oder Betreuenden. Im Zentrum dieser Museumsführungen steht die teilhabe-orientierten Vermittlung und Kommunikation. Ziel ist es, einen Zugang für Menschen mit besonderen Bedarfen zu Kunst und Kreativangeboten zu ermöglichen. Gerade Kunst … weiter lesen […]