Info-Veranstaltung zu Unterstützungsangeboten im Alltag im Kreis Minden-Lübbecke

Um Angebote zur Unterstützung im Alltag bekannter zu machen, haben der Kreis Minden-Lübbecke und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ostwestfalen-Lippe zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch eingeladen. Sowohl HALLO LÜBBECKE als auch das Westfalenblatt berichtete darüber.

Titelbild des Beitrags. Zu sehen ist der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westefellhaus. Er befindet sich in der rechten Bildhälfte und sein Blick ist leich nach oben gerichtet. Das Bild ist schwarz-weiß.

Neue Reform der häuslichen Pflege?

Pflegebevollmächtiger der Bundesregierung legt Diskussionspapier zum Entlastungsbudget vor

Andreas Westerfellhaus plant den „Leistungsdschungel“ in der häuslichen Pflege aufzulösen. Das Diskussionspapier sieht zwei Budgets, ein Entlastungsbudget und ein Pflegebudget vor, die nahezu alle Ansprüche für die Pflege zu Hause umfassen. Mit diesem Konzept wird der Leitungsumfang der Pflegeversicherungen nicht ausgeweitet. Jedoch wird der Zugang zu Leistungen vereinfacht und ihre Inanspruchnahme individuell flexibilisiert.

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Basisqualifizierung nach §45A (AnFöVO)

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können geleistet werden durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, durch gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter ohne Versorgungsvertrag und durch gemeinnützige Organisationen, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen. Wenn die leistungserbringende Person selber keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Hier … weiter lesen […]

Zwei Hände deren kleine Finger ineinander verhakt sind. Im Hintergrund eine rote Ziegelsteinmauer.

Qualifizierungen für leistungserbringende Personen – Übersicht von Online-Angeboten

Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Nachbarschaftshelfer*in oder Einzelperson in direktem  Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.

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Das Bild zeigt die Teilnehmenden des Kurses, in drei Reihen vor einem Gebäude stehend

„Wissenswertes zum Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit kompakt an einem Wochenende vermittelt.“

Schnell und einfach wichtige Grundlagen für die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf vermitteln. Das war das Ziel des 9-stündigen Pflegekurses, der am 17. und 18.01.2020 zum ersten Mal in Siegen, in den Räumen der Gesundheitsregion Siegerland GbR, stattfand. Organisiert wurde er vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen, der Gesundheitsregion Siegerland GbR, dem Kreis Siegen-Wittgenstein … weiter lesen […]

Schulung zur Nachbarschafts- und Einzelhelfer*innen erfolgreich abgeschlossen

22 engagierte Damen haben am 18. Januar eine Schulung zur „Einzel- und Nachbarschaftshelferin“ erfolgreich abgeschlossen. Im „Alten E-Werk“ in Beckum erhielten sie an zwei Tagen umfangreiche Informationen zu verschiedenen häufigen Krankheitsbildern im Alter, Notfallmaßnahmen, zur Kommunikation sowie zu rechtlichen Grundlagen.

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