Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Nachbarschaftshelfer*in oder Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.
Basisqualifizierung nach §45A (AnFöVO)
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können geleistet werden durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, durch gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter ohne Versorgungsvertrag und durch gemeinnützige Organisationen, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen. Wenn die leistungserbringende Person selber keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Hier … weiter lesen […]