Hand unter einem elektrischen Desinfiktionsspender

Ministerium stellt neue Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat eine aktualisierte Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung gestellt, die als Angebot zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) anerkannt sind. Die Handreichung bündelt die Regelungen der der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe“ vom 24. Januar 2022.

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Sich haltende Hände

Praxisdialog: Kultursensible Pflegeeinrichtungen

Um sich auf Menschen mit Migrationsgeschichte in Pflegesituationen vorzubereiten, können Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen oft auf einfache Mittel zurückgreifen.

Welche Maßnahmen sich einfach umsetzen lassen, soll am 8. Februar 2022 um 11 Uhr mit Nihat Celik vom Verein zur Förderung kultursensibler Pflege e. V. in einem Praxisdialog diskutiert werden.

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Gruppe von Älteren

Einladung: Teilhabe Älterer im Sozialraum – Ehrenamt mit Zukunft

Am 03.02.2022 von 10 bis 16 Uhr findet die digitale Abschlussfachtagung des von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW geförderten Projekts “Ehrenamt der Zukunft – Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe Älterer im Stadtteil” statt. Das Projekt wird seit 2019 vom Caritasverband für die Stadt Köln e. V. in Zusammenarbeit mit der Hochschule Düsseldorf durchgeführt.

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Altersdepression und Suizidgefährdung im Alter erkennen und handeln – kostenlose Online-Schulung der Stiftung Deutsche Depressionshilfe

Depression und Suizidalität bei älteren pflegebedürftigen Menschen sind häufig und führen bei den sie Begleitenden (Angehörige, Pflegekräfte, Anbieter*innen von Unterstützung im Alltag, Pflegeberatende etc.) zu Verunsicherung und emotionaler Belastung.

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Desinfektionsmittel

Fortgeltung Pauschale für Pflegehilfsmittel aufgehoben

Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich den Betrag von 40€ nicht übersteigen.

Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) wurde festgelegt, dass der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 60€ beträgt.

Derzeit ist keine Verlängerung dieser Frist vorgesehen, weshalb sich der Betrag ab dem 1. Januar 2022 wieder auf 40€ beläuft.

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Gruppenbild der Mitarbeitenden des RB Südwestfalen mit Weihnachtsmützen.

Hörbeitrag des Regionalbüro APD Südwestfalen Folge 11: Jahresrückblick 2021

  In der elften Folge der Hörbeiträge des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen spricht Anna-Lena Krieger mit den Mitarbeitenden des Regionalbüros Südwestfalen über die Highlights und Herausforderungen des Jahres 2021. Ein Transkript mit einer schriftlichen Zusammenfassung des Folgeninhalts können Sie hier abrufen. Der Hörbeitrag steht im MP3 Format zum Download bereit / Größe 31MB … weiter lesen […]