Zum 01.01.2026 ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ in Kraft getreten. Die Kompetenzgruppe Pflegberatung hat in einem Sonderberatungsstandpunkt alle Neuerungen zusammengetragen, die für die Beratung relevant sein können. Dazu zählen u.a. neue Befugnisse für qualifizierte
Verhinderungspflege
Mehr Flexibilität bei Pflegeleistungen seit Juli 2025!
Seit dem 01.07.2025 wird es einfacher: Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag stehen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – ganz ohne getrennte Budgets! ✅ Mehr Flexibilität ✅ Mehr Entlastung für pflegende Angehörige ✅ Weniger bürokratische Hürden In unserem neuen Kurzfilm zeigen wir die wichtigsten Änderungen auf einen … weiter lesen […]
Dokumente zur Pflegeberatung an neue Gesetzeslage angepasst
Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW hat anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI zum 01.07.2025 – im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) – mehrere veröffentlichte Materialien überarbeitet. Dazu zählen: der Beratungsstandpunkt zur „Verhinderungspflege“, der Handzettel „Leistungen der Pflegeversicherung“ sowie die Übersicht „Leistungsrecht in der Pflegeberatung“. Alle aktualisierten … weiter lesen […]
Neu: der Sonderberatungsstandpunkt zum gemeinsamen Jahresbetrag (PUEG)
Aufgrund der Einführung des Gemeinsames Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema herausgebracht.
Der gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz sieht eine flexiblere Handhabung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor
Beratungsstandpunkt zur Verhinderungspflege
Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat neue Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema „Verhinderungspflege: Besonderheiten für Familienangehörige“ veröffentlicht. Der Beratungsstandpunkt klärt die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege und informiert über die Höhe der Leistungen.