Mehr Flexibilität bei Pflegeleistungen seit Juli 2025!

Seit dem 01.07.2025 wird es einfacher: Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag stehen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – ganz ohne getrennte Budgets! ✅ Mehr Flexibilität ✅ Mehr Entlastung für pflegende Angehörige ✅ Weniger bürokratische Hürden In unserem neuen Kurzfilm zeigen wir die wichtigsten Änderungen auf einen … weiter lesen […]

Dokumente zur Pflegeberatung an neue Gesetzeslage angepasst

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW hat anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI zum 01.07.2025 – im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) – mehrere veröffentlichte Materialien überarbeitet. Dazu zählen: der Beratungsstandpunkt zur „Verhinderungspflege“, der Handzettel „Leistungen der Pflegeversicherung“ sowie die Übersicht „Leistungsrecht in der Pflegeberatung“. Alle aktualisierten … weiter lesen […]

Neu: der Sonderberatungsstandpunkt zum gemeinsamen Jahresbetrag (PUEG)

Aufgrund der Einführung des Gemeinsames Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema herausgebracht.
Der gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz sieht eine flexiblere Handhabung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor

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Ein Mann sitzt in einem Cafe und liest Zeitung.

Beratungsstandpunkt zur Verhinderungspflege

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat neue Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema „Verhinderungspflege: Besonderheiten für Familienangehörige“ veröffentlicht. Der Beratungsstandpunkt klärt die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege und informiert über die Höhe der Leistungen.Screenshot der ersten Seite des Beratungsstandpunktes.

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