Die aktuell in NRW gültige AnFöVO sieht in §8 Absatz 5 vor, dass die Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag im Sinne des §45a SGB XI sicherstellen müssen, dass die leistungserbringenden Personen über angemessenes und aktuelles Wissen verfügen.
Unterstützung im Alltag
Info-Veranstaltung zu Unterstützungsangeboten im Alltag im Kreis Minden-Lübbecke
Um Angebote zur Unterstützung im Alltag bekannter zu machen, haben der Kreis Minden-Lübbecke und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ostwestfalen-Lippe zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch eingeladen. Sowohl HALLO LÜBBECKE als auch das Westfalenblatt berichtete darüber.
Neue Reform der häuslichen Pflege?
Pflegebevollmächtiger der Bundesregierung legt Diskussionspapier zum Entlastungsbudget vor
Andreas Westerfellhaus plant den „Leistungsdschungel“ in der häuslichen Pflege aufzulösen. Das Diskussionspapier sieht zwei Budgets, ein Entlastungsbudget und ein Pflegebudget vor, die nahezu alle Ansprüche für die Pflege zu Hause umfassen. Mit diesem Konzept wird der Leitungsumfang der Pflegeversicherungen nicht ausgeweitet. Jedoch wird der Zugang zu Leistungen vereinfacht und ihre Inanspruchnahme individuell flexibilisiert.
Basisqualifizierung nach §45A (AnFöVO)
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können geleistet werden durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, durch gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter ohne Versorgungsvertrag und durch gemeinnützige Organisationen, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen. Wenn die leistungserbringende Person selber keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Hier … weiter lesen […]
Qualifizierungen für leistungserbringende Personen – Übersicht von Online-Angeboten
Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Nachbarschaftshelfer*in oder Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.
Info-Veranstaltung zu Unterstützungsangeboten im Alltag im Kreis Gütersloh
Um Angebote zur Unterstützung im Alltag bekannter zu machen, haben der Kreis Gütersloh und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ostwestfalen-Lippe zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch eingeladen. Die Glocke online berichtet darüber.
Pflegekurse nach § 45 SGB XI in OWL
Zur Anerkennung als Nachbarschaftshelfer*in oder als im Haushalt beschäftigte Einzelperson bedarf es der Teilnahme an einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI. Mit dieser Auflistung von Pflegekursen gemäß §45 SGB XI möchten wir Sie bei Ihrer Suche nach einem passenden Pflegekurs unterstützen.
Angebote der Alzheimer Gesellschaft Kreis Coesfeld e.V. 1. Halbjahr 2020
Die Angebote der Alzheimer Gesellschaft Kreis Coesfeld e.V. für Februar bis Mai 2020 sind nun online verfügbar.
„Kraftquellen in der Demenz“
Enger – die menschenfreundliche Kommune- informiert über den Veranstaltungskalender mit Projekten, Vorträgen, Seminaren und Workshops des Projektes „Kraftquellen in der Demenz“ im Jahr 2020
„Wissenswertes zum Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit kompakt an einem Wochenende vermittelt.“
Schnell und einfach wichtige Grundlagen für die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf vermitteln. Das war das Ziel des 9-stündigen Pflegekurses, der am 17. und 18.01.2020 zum ersten Mal in Siegen, in den Räumen der Gesundheitsregion Siegerland GbR, stattfand. Organisiert wurde er vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen, der Gesundheitsregion Siegerland GbR, dem Kreis Siegen-Wittgenstein … weiter lesen […]
 
  
  
  
  
  
  
  
  
 