Die durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eingeführte Dynamisierung (§ 30 SGB XI) der Leistungen der Pflegeversicherungen des Vierten Kapitels SGB XI sieht zum 01.01.2025 eine Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent vor.
Die Vorabveröffentlichung der Leistungsbeträge ab 2025 finden Sie auf dem vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichtem Handzettel.
Selbstverständlich werden die Fachinformationen und Beratungsmaterialien der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aktualisiert und um die neuen Leistungsbeträge angepasst. Dazu zählen u.a. die Leistungsübersicht in 18 Sprachen, diverse Beratungsstandpunkte und das Leistungsrecht in der Pflegeberatung auf einen Blick.
Diese überarbeiteten Dateien finden Sie zum Beginn des neuen Jahres gebündelt auf unserer Themenseite Pflegeberatung.