Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 05. Januar 2021 die Verlängerung der einschneidenden und befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Die ab 11. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung, die diese Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen umsetzt, ist hier noch einmal konkretisiert worden.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – gültig ab 11. Januar 2021
- Begründung zur Corona-Betreuungsverordnung (Stand: 07. Januar 2021)
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung
Die Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen vor dem Coronavirus (CoronaBetrVO) wurde ebenfalls überarbeitet. Die Verordnung enthält neben den Regelungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) weiterhin spezifische Vorgaben zur Umsetzung und Nutzung von Betreuungsgruppen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie für tagesstrukturierende Einrichtungen.
- Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) – gültig ab 11. Januar 2021
- Begründung zur Corona-Betreuungsverordnung (Stand: 07. Januar 2021)
- Anlage „Notfallbetreuung“ zur Corona-Betreuungsverordnung
Die jeweiligen Verordnungen gelten bis zum 31. Januar 2021.