Die aktuell in NRW gültige AnFöVO sieht in §8 Absatz 5 vor, dass die Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag im Sinne des §45a SGB XI sicherstellen müssen, dass die leistungserbringenden Personen über angemessenes und aktuelles Wissen verfügen.
Unterstützung im Alltag
Info-Veranstaltung zu Unterstützungsangeboten im Alltag im Kreis Minden-Lübbecke
Um Angebote zur Unterstützung im Alltag bekannter zu machen, haben der Kreis Minden-Lübbecke und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ostwestfalen-Lippe zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch eingeladen. Sowohl HALLO LÜBBECKE als auch das Westfalenblatt berichtete darüber.
Neue Reform der häuslichen Pflege?
Pflegebevollmächtiger der Bundesregierung legt Diskussionspapier zum Entlastungsbudget vor
Andreas Westerfellhaus plant den „Leistungsdschungel“ in der häuslichen Pflege aufzulösen. Das Diskussionspapier sieht zwei Budgets, ein Entlastungsbudget und ein Pflegebudget vor, die nahezu alle Ansprüche für die Pflege zu Hause umfassen. Mit diesem Konzept wird der Leitungsumfang der Pflegeversicherungen nicht ausgeweitet. Jedoch wird der Zugang zu Leistungen vereinfacht und ihre Inanspruchnahme individuell flexibilisiert.
Qualifizierungen für leistungserbringende Personen – Übersicht von Online-Angeboten
Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Nachbarschaftshelfer*in oder Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.