Eine Seniorin erhät eine Schutzimpfung. Alle tragen eine medizinische Maske.

Corona-Schutzimpfung ab 08. Febraur 2021 für Bürger*innen 80+

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit, dass die Terminvergabe zur Corona-Schutzimpfung für Bürger*innen, die 80 Jahre und älter sind ab Montag, 25. Januar 2021 startet.

Dazu erhalten alle Bürger*innen, die zu dieser Personengruppe zählen einen Brief. In diesem Brief sind unter anderem alle Schritte von der Terminvergabe bis zur zweiten Impfung beschrieben.

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Frauen mit Smartphone

Gut durch die Corona-Zeit: Der Youtube-Kanal Kukuk TV

Kukuk TV ist ein Mitmach-Kanal auf Youtube für Menschen mit und ohne Demenz. Dort finden Sie Videos zu aktuellen Themen, Pop-Rock-Musik für Ältere, Videos zu Atemübungen und Entspannungsmöglichkeiten sowie Fachinformationen rund ums Thema Alter, Pflege und Demenz.

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Händewaschen

Gut durch die Corona-Zeit: herausfordernde Situationen im Betreuungs- und Gruppenalltag meistern

Was tun, wenn der Infektionsschutz nicht eingehalten werden kann?

  • Finden Sie heraus, warum die Maßnahme nicht eingehalten wird.
  • Wiederholen Sie immer wieder, warum der Infektionsschutz wichtig ist. Die S1-Leitlinie schlägt z.B. vor, individuelle Erinnerungsplakate für die Implementierung von Handhygiene aufzuhängen.
  • Suchen Sie nach Alternativen. Verweigert eine Person z.B. die Nutzung von Desinfektionsmittel, nutzen Sie alternative Möglichkeiten, wie z.B. das Händewaschen oder Desinfektionstücher.
  • Bauen Sie z.B. die Handhygiene in Beschäftigungsangebote oder Rituale ein, damit diese ganz selbstverständlich werden und nebenher gesehen. Dadurch verändern Sie den Fokus.

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Informationen aus Forschungsprojekt (zu) „Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch“

Auf der Website der FH Münster werden weitgehende Informationen zu Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage zur Verfügung gestellt.

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Videoberatung Demenz im Rhein-Kreis Neuss

Ab sofort bietet die Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V. eine individuelle Online-Beratung an, viren- und kostenfrei! Nach individueller Terminabsprache erhalten Interessenten eine Einladung zur Videoberatung per Mail, bei welcher sich auch weitere Familienmitglieder zuschalten können.  Vielleicht möchten Sie ja Ihre Frühstücks- oder Mittagspause für einen Austausch nutzen, sollten Sie berufstätig sein? Sie benötigen einen internetfähigen … weiter lesen […]

Blumenlogo der Regionalbüros mit dem Schriftzug "Hörbeitrag, Audio-Datei"

Neu: Hörbeiträge des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen

Audioformate wie Podcasts und Hörbeiträge erfreuen sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen möchte diese Möglichkeit nutzen und ab sofort alle vier Wochen einen Hörbeitrag mit interessanten Themen zu den Arbeitsschwerpunkten des Regionalbüros veröffentlichen. Im Zentrum stehen die Regionen Siegen-Wittgenstein, Olpe und der Hochsauerlandkreis. Unsere Hörer*innen können sich … weiter lesen […]

Einkaufskorb

Gut durch die Corona-Zeit: Ideen-Börse der Lebenshilfe

Die Lebenshilfe sammelt zentral auf einer Website verschiedene Ideen, die Lebenshilfen vor Ort umgesetzt haben, um etwas für sich oder andere während der Corona-Pandemie zu tun.

Hinter dem Motto „Wir gegen das Corona-Virus“ verbergen sich zahlreiche kreative und sportliche Angebote für Menschen mit Behinderung.

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Fit für die Nachbarschaftshilfe! Der Qualifizierungskurs als Blended Learning Format für Münster und die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt

Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten, stärken und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten.
Wichtig: Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Aber in Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse bspw. Aufwendungen und Auslagen der als Nachbarschaftshelfer*innen anerkannten Ehrenamtlichen zu erstatten.

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