Die Landesregierung NRW legt mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchvo) landesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus rechtsverbindlich fest.
Die für haupt- und ehrenamtliche Akteure wichtigen Schutzmaßnahmen der seit dem 02. November 2020 gültigen Fassung im Überblick: