Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung jetzt flexibler nutzbar

Die Inanspruchnahme des „Entlastungsbetrags“ der Pflegeversicherung war bislang auf anerkannte Dienste und Einzelpersonen mit einem Qualifikationsnachweis begrenzt. Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland informiert darüber, dass ab sofort der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshelferinnen und -Helfer auch dann verfügbar ist, wenn diese keinen Qualifikationsnachweis haben. Weitere Informationen finden Sie hier in unserer Pressemitteilung.  

Hilfen für Senior*innen im Rahmen der Corona Virus Pandemie

In nahezu allen Städten und Gemeinden gibt es von Vereinen, Kirchengemeinden, Städten und Gemeinden sehr viele organisierte Hilfeangebote für Seniorinnen und Senioren und Menschen, die sich in Quarantäne befinden, um diese in der Zeit der Corona-Virus Pandemie zu unterstützen. Sie übernehmen die Koordination und Vermittlung zwischen Helfenden und Hilfesuchenden. Aufgrund der Vielzahl und der stetig … weiter lesen […]