Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (CoronaAVEinrichtungen) vom 29.06.2021 ergeben sich Änderungen für die Tagespflege und Betreuungsgruppen.
Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die PCR-Testung für neue Nutzer*innen entfällt sowohl für die Tagespflege als auch für die Betreuungsgruppen. Ihnen soll, wenn nicht bereits geschehen, ein Impfangebot gemacht werden. Das bedeutet neue Nutzer*innen, die noch nicht geimpft wurden, sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine Impfung aktuell möglich ist.
- Sind Nutzer*innen nicht geimpft oder genesen, sollen sie grundsätzlich negativ getestet sein (Negativtestnachweis aus einem Testzentrum) oder einen beaufsichtigten Selbsttest durchführen, soweit dies medizinisch möglich ist. Bei den Betreuungsgruppen gilt dies jedoch nur verpflichtend, wenn das Angebot darauf ausgerichtet ist, Abstände zu unterschreiten und auf die Maskenpflicht zu verzichten.
- Grundsätzlich gilt es weiterhin vorsichtig zu sein, auch wenn die Regelungen zur Maskenpflicht gelockert wurden. Bei festem Sitzplatz mit Abstandsmöglichkeiten und der Möglichkeit des Lüftens/ Filteranlagen sowie kontaktfreien Aktivitäten draußen entfällt die Maskenpflicht.
- Für geimpfte und genesene Nutzer*innen entfallen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot untereinander.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) stellt für die nach Landesrecht anerkannten Betreuungsgruppen eine Handreichung zur Durchführung von Betreuungsgruppen im Rahmen der AnFöVO zur Verfügung. Hier finden Anbieter*innen eine übersichtliche Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen.
Weiterführende Links
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVEinrichtungen)