„Ist das noch normal?“ Ein gemeinsamer Fachtag der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Dortmund und Ruhr für AzUiAs

Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz in Dortmund veranstaltete zusammen mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ruhr am Dienstag, den 27.06.23 einen Fachtag für Anbieter*innen zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI zu dem Thema „Ist das noch normal? Umgang mit Ausnahmesituationen“

In Ihrer Tätigkeit bekommen Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung viele, zum Teil sehr private Einblicke in die Lebenswelt der zu betreuenden Personen. Nicht alle dieser Einblicke werden dabei als alltäglich und unproblematisch empfunden. Wie kann man zum Beispiel reagieren, wenn vermeintlich suizidale Gedanken geäußert werden? Kann man in so einer chaotischen Wohnung überhaupt noch leben? Was ist “normal”, wo liegen die Grenzen der Unterstützung und wer kann in akuten Krisen helfen?

Nach drei Vorträgen zu den Themen Vermüllung, Suizidalität und Suchtprävention im Alter hatten die Teilnehmer*innen in der Podiumsdiskussion die Möglichkeit, den Profis aus den verschiedenen Institutionen (Foto von links nach rechts: Andrea Kaesberger, Leonie Röttger – RB Ruhr, Norbert Kathagen – ginko Stiftung Suchtprävention, Bärbel Vogtmann Suizidberatungsstelle PRISMA, Martin Hinzmann – Sozialpsychiatischer Dienst Bochum, Cornelia Benninghoven – Moderation, Ralf Bispick- Sozialpsychiatischer Dienst Dortmund, Uwe Johansson – Gerontopsychiatrie, Josephine Frye, Theresa Rosenberg – RB Dortmund) ihre Fragen aus dem Arbeitsalltag zu stellen „Wie kann ich es ansprechen, wenn ich neben einer Banane und einem Joghurt nur Tetrapacks Wein aus dem Netto einkaufen soll?“, „Was mache ich, wenn die Dame mit Demenz, die ich betreue, ihren Willen äußert, der nicht zu ihrem Wohl ist und keine Hilfen annehmen will?“ Die Teilnehmenden wurden dazu ermutigt, in Krisensituationen ihre eigenen Grenzen zu wahren und sich Unterstützung bei den Regionalbüros zu suchen, die an Beratungsstellen verweisen, oder direkt bei einer Beratungsstelle oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst der jeweiligen Kommune anzurufen.

 

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