Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung jetzt flexibler nutzbar

Die Inanspruchnahme des „Entlastungsbetrags“ der Pflegeversicherung war bislang auf anerkannte Dienste und Einzelpersonen mit einem Qualifikationsnachweis begrenzt. Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland informiert darüber, dass ab sofort der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshelferinnen und -Helfer auch dann verfügbar ist, wenn diese keinen Qualifikationsnachweis haben.

Weitere Informationen finden Sie hier in unserer Pressemitteilung.

 

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