Weniger Pflichten und Bürokratie unter Corona: Bundesgesundheitsministerium entlastet die Altenhilfe

Das Bundesgesundheitsministerium und die Pflegeverbände haben sich auf ein Maßnahmenpaket verständigt, um Pflegebedürftige und Pflegekräfte in der aktuellen Situation rund um das Coronavirus zu unterstützen.

Pflegekräfte sollen von bürokratischen und alltäglichen Regelungen entlastet werden. Hierzu stellte der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn acht Maßnahmen vor:

  1. Der Pflege-TÜV wird bis Ende September 2020 ausgesetzt
    Es finden jedoch weiterhin anlassbezogene Prüfungen, wenn die Pflegekassen über Missstände in den einzelnen Einrichtungen informiert werden. Dies reduziert den Dokumentationsaufwand für Pflegeeinrichtungen.
  2. Keine körperliche Untersuchung zur Einstufung von Pflegebedürftigen
    Pflegebedürftige werden bis September nur noch nach Aktenlage und einem Gespräch per Telefon oder Video begutachtet und entsprechend eingestuft. Unnötiger Kontakt zu den Patient*innen wird vermieden.
  3. Personal der Medizinischen Dienste unterstützt Pflegeeinrichtungen
    Rund 4.000 Pfleger*innen und 2.000 Ärzt*innen arbeiten in den Medizinischen Diensten. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit zusätzlichem Personal zu entlasten.
  4. Weniger persönliche Besuche von Pflegediensten bei Pflegegeldbeziehern
    Pflegedienste besuchen die Pflegegeldbezieher in regelmäßigen Abständen, um sie zu beraten und zu prüfen, ob die Pflege zu Hause gewährleistet ist. Diese gesetzlich verpflichtenden Besuche werden ausgesetzt. Werden Beratungsgespräche gewünscht, sind diese weiterhin möglich. Idealerweise telefonisch, digital oder per Video.
  5. Meldepflicht von Corona-Infektionen in Pflegeheimen
    Haben sich Pflegekräfte oder Bewohner in Pflegeheimen mit dem Coronavirus angesteckt, ist das der Pflegekasse zu melden. Um die Engpässe flexibel mit Personal aus anderen Bereichen zu überbrücken, stimmen sich die Einrichtung und die Pflegekasse dann ab.
  6. Aussetzen des Personalschlüssels in der Pflege
    Die Einrichtungen können ihren Betrieb weiterverfolgen, auch wenn weniger Pflegefachkräfte als gesetzlich vorgesehen zur Arbeit kommen können. Die Vergütung der Heime wird nicht gekürzt.
  7. Ausgleich von Einnahmeausfällen durch die Pflegekasse
    Mit dem Coronavirus verbundene Kosten oder Einnahmeausfälle werden zu Lasten der Pflegekasse ausgeglichen.  Pflegebedürftige werden nicht mit Kosten belastet. Die Vergütung der Heime wird nicht gekürzt.
  8. Schutzausrüstung für regionale Krankenhäuser und Ärzte
    Die Vergabe von Schutzausrüstung an die Pflegeeinrichtungen erfolgt über die Länder. Zentral beschaffte Schutzausrüstung wird an die Landesgesundheitsämter geliefert und je nach lokalem und regionalem Bedarf zugeteilt.

Das Statement von Jens Spahn sowie die gesamte Pressekonferenz  wurden vom Bundesministerium für Gesundheit auf YouTube bereitgestellt. Die Pressekonferenz wird von einer Dolmetscherin für Gebärdensprache unterstützt.

Quelle: Information der Bundesregierung vom 20. März 2020

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