Für die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Alltag wurden die Höchstpreisgrenzen an die aktuellen Preisentwicklungen bei den ambulanten Dienstleistern angepasst, sie gelten ab sofort.
Für die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Alltag wird nun ein Höchstpreis von bis zu 36,00 € je Leistungsstunde als angemessen angesehen.
Der Preis umfasst alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Nebenkosten. Für die Leistungsinanspruchnahme notwendige Fahrtkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Für Angebote für Betreuungsgruppen wird ein Preis von 99,50 € pro Tag als angemessener Höchstpreis für ganztägige Angebote angesehen. Für die Inanspruchnahme von Einzelstunden kann weiterhin ein Stundensatz von bis zu 20 € anerkannt werden.
Die Angemessenheit des Preises für Angebote für Betreuungsgruppen orientiert sich an den Durchschnittskosten von teilstationären Einrichtungen in NRW.
Hier finden Sie diese Information auch auf der Seite des MAGS NRW