Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und teilweise rückwirkend in Kraft getreten.
Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Überblick in den Verlauf der Epidemie erhalten.
Für Unterstützungsangebote im Alltag und die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich zentrale Änderungen. Eine Übersicht der wichtigen Neuerungen finden Sie auf unserer Corona-Sonderseite für anerkannte Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag.