Ein Kind pflanzt

Ideen gesucht für das Miteinander in der Nachbarschaft

In der Corona-Krise haben viele Menschen sich gegenseitig unterstützt und einander geholfen. Dieses ehrenamtliche Engagement möchte die StädteRegion Aachen mit dem Ideenwettbewerb 2020 nachhaltig stärken.

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Nahversorgung auf dem Land

Corona-Pandemie: Förderung für ehrenamtliche Nahversorgung auf dem Land

Gerade in ländlichen Regionen ist es für gefährdete oder hilfsbedürftige Personen schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Ehrenamtliche Initiativen wie die Tafeln brauchen angesichts der Corona-Pandemie zusätzliche Ressourcen wie Schutzausrüstung, Transportmittel oder digitale Ausstattung, um die Nahversorgung für Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Obdachlose aufrecht zu erhalten.

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NRW-Soforthilfe kann noch bis Ende Mai beantragt werden

NRW-Soforthilfe kann noch bis Ende Mai beantragt werden

Viele Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen leiden in der Corona-Krise unter einem Rückgang der Aufträge. Zur finanziellen Unterstützung hat die Landesregierung das Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ aufgelegt.

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Coronavirus

Aktuelle Informationen des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Region Aachen/Eifel

Unsere Beratungsstelle ist weiterhin für Sie erreichbar. Persönliche Beratungen finden derzeit nicht in der Beratungsstelle statt, sondern ausschließlich per Telefon oder E-Mail. Sie erreichen uns unter
Tel. 02404 90 32 780 oder per E-Mail unter aacheneifel@rb-apd.de.

Im Folgenden finden Sie einige Links zu aktuellen Informationen:

Pflegewegweiser NRW – Pflegesituation in NRW – FAQ zu Corona

Informationen der Verbraucherzentrale NRW – Corona: Was tun, wenn Pflege- und Betreuungseinrichtungen schließen?

Verbraucherzentrale NRW – Corona: COVID-19, die Folgen und Ihre Rechte

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40jährige Frau und 80jährigen lächeln die Kamera

Was gibt es 2020 Neues in Pflege und Gesundheit?

Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Verdienst

Wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen. Diese Schwelle gilt pro Unterhaltspflichtigem – also für jedes Kind. Auch das Einkommen der Ehepartner unterhaltspflichtiger Kinder wird nicht mit eingerechnet. So ist es im Angehörigen-Entlastungsgesetz geregelt, das ab 1. Januar 2020 gilt.

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