Nahaufnahme einer Frau, die eine FFP2-Maske anzieht.

Wichtige Änderungen durch die Coronaschutzverordnung ab dem 25. Januar 2021

Ab dem 25. Januar 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. Die Änderungen gelten vorerst bis zum 14. Februar 2021. Grundsätzlich gilt weiterhin: Kontakte reduzieren, Mindestabstand einhalten, Maske tragen, Hygiene beachten.

Neu ist vor allem, dass an manchen Orten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.

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Eine Seniorin erhät eine Schutzimpfung. Alle tragen eine medizinische Maske.

Corona-Schutzimpfung ab 08. Febraur 2021 für Bürger*innen 80+

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit, dass die Terminvergabe zur Corona-Schutzimpfung für Bürger*innen, die 80 Jahre und älter sind ab Montag, 25. Januar 2021 startet.

Dazu erhalten alle Bürger*innen, die zu dieser Personengruppe zählen einen Brief. In diesem Brief sind unter anderem alle Schritte von der Terminvergabe bis zur zweiten Impfung beschrieben.

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