Wie lassen sich Multiplikator:innen wirkungsvoll in gesundheitsfördernde Vorhaben einbinden? Welche Chancen bietet diese Zusammenarbeit – und welche Herausforderungen gilt es zu berücksichtigen? Diesen Fragen widmet sich ein kostenfreier Blended-Learning-Kurs vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW), der Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialbereich in Nordrhein-Westfalen fundiertes Wissen und
Blended Learning
Basisqualifikationskurse §8 AnFöVO NRW
Wer in einem anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI tätig werden möchte, benötigt mindestens eine Basisqualifikation mit 40 Unterrichtseinheiten (40 UE) gemäß §8 AnFöVO NRW. Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW haben ein entsprechendes Schulungskonzept entwickelt, welches in unterschiedlichen Formaten umgesetzt wird. Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet … weiter lesen […]
Blended Learning Kurse für Nachbarschaftshelfer*innen starten in Bochum und Sprockhövel
Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten, stärken und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten.
Wichtig: Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Aber in Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse bspw. Aufwendungen und Auslagen der als Nachbarschaftshelfer*innen anerkannten Ehrenamtlichen zu erstatten.
Fit für die Nachbarschaftshilfe! Der Qualifizierungskurs als Blended Learning Format für Münster und die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt
Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten, stärken und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten.
Wichtig: Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Aber in Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse bspw. Aufwendungen und Auslagen der als Nachbarschaftshelfer*innen anerkannten Ehrenamtlichen zu erstatten.