Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten, stärken und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten.
Wichtig: Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Aber in Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse bspw. Aufwendungen und Auslagen der als Nachbarschaftshelfer*innen anerkannten Ehrenamtlichen zu erstatten.
Basisqualifikationskurse §8 AnFöVO NRW
Wer in einem anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI tätig werden möchte, benötigt mindestens eine Basisqualifikation mit 40 Unterrichtseinheiten (40 UE) gemäß §8 AnFöVO NRW. Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW haben ein entsprechendes Schulungskonzept entwickelt, welches in unterschiedlichen Formaten umgesetzt wird. Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet … weiter lesen […]