Regelungen zu Pflegebegutachtung und Qualitätsprüfung verlängert

Vor dem Hintergrund der durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verlängerten Kontaktbeschränkungen wollen Pflegeversicherung und Medizinische Dienste ihren Beitrag zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie fortführen.

GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen empfehlen in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 15. Januar 2021 regelhaft

  • keine Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld nach § 18 SGB XI und stattdessen eine Begutachtung auf Basis von vorliegenden Informationen (schriftliche Unterlagen) und eines strukturierten Telefoninterviews und
  • keine Regelprüfungen (Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI) in Pflegeeinrichtungen durchzuführen.

Verlängerung der Verlautbarung von GKV-Spitzenverband und MDS

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