Die Besuche sind nicht mehr auf unter einer Stunde beschränkt und auch am Nachmittag, an Wochenenden und Feiertagen erlaubt.
Die Bewohner dürfen allerdings pro Tag maximal nur zwei Personen in den Innenbereichen empfangen, und höchsten vier Personen in den Außenbereichen.
Bei den Besuchern und Besucherinnen ist zudem ein Kurzscreening und ab dem 01. Juli 2020 zusätzlich eine Temperaturmessung durchzuführen.
Die detaillierten Regelungen sind in der Allgemeinverfügung in der ab 20. Juni 2020 gültigen Fassung festgelegt.