Anbieter von Entlastungs- und Betreuungsangeboten benötigen eine Anerkennung des Angebots, um den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können. Wenn die leistungserbringende Person keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Wer als Einzelperson in direktem Beschäftigungsverhältnis (450€-Job) tätig werden möchte, benötigt einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs. Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten Sie auf unserer Webseite.
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen hat für Sie eine Übersicht der relevanten Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen für den Kreis Siegen-Wittgenstein, den Kreis Olpe und den Hochsauerlandkreis erstellt. Die Liste beinhaltet auch Online-Kurse.
Die Übersicht können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.