Beratungsstandpunkt zur Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat einen neuen Beratungsstandpunkt mit Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema  “Anerkennungs- und Förderungsverordnung” veröffentlicht. Der Beratungsstandpunkt gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und Schritte zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Zu sehen ist die erste Seite des Beratungsstandpunktes.

Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung im Alltag, zum Beispiel die Begleitung beim Einkauf, bei Behörden- und Arztgängen oder bei Haushaltstätigkeiten. Diese Hilfen können die Versorgung durch anerkannte Pflegedienste ergänzen und Angehörige sinnvoll entlasten. 

Als solche sind sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) durch die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen – oder kurz die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) – rechtlich verankert. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) lassen sich von ausführenden Anbietern über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) der oder des Pflegebedürftigen abrechnen. 

Der Beratungsstandpunkt verschafft Klarheit über die verschiedenen Angebotsformen und Anbieter und steht kostenlos zum Download in unserer Mediathek zur Verfügung.

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