Die aktuell in NRW gültige AnFöVO sieht in §8 Absatz 5 vor, dass die Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag im Sinne des §45a SGB XI sicherstellen müssen, dass die leistungserbringenden Personen über angemessenes und aktuelles Wissen verfügen.
Basisqualifikation
4 Pfoten für Sie – Hundebesuchsdienst für Menschen mit Demenz sucht neue Mensch-Hund-Teams
Der Hundebesuchsdienst für Menschen mit Demenz, 4 Pfoten für Sie, sucht neue Mensch-Hund-Teams, welche sich ehrenamtlich engagieren möchten.
Basisqualifizierung nach §45A (AnFöVO)
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können geleistet werden durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, durch gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter ohne Versorgungsvertrag und durch gemeinnützige Organisationen, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen. Wenn die leistungserbringende Person selber keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Hier … weiter lesen […]