Unterbringung und Zwang – Muss das denn sein?
Die Unterbringung und Behandlung von seelisch kranken Menschen gegen ihren Willen war das zentrale Thema einer Fachtagung der Überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen NRW (ÜGA NRW) in Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund am 22. September im Dietrich-Keuning-Haus in Dortmund.
Mit diesem sensiblen und oftmals auch kontrovers diskutierten Thema beschäftigten sich Berufsbetreuer, Mitarbeiter*innen aus den Betreuungsbehörden und Amtsgerichten sowie Vertreter*innen der Betroffenenverbände bzw. Psychiatrie-Erfahrenen.
Unterbringung und Behandlung nach dem Betreuungsrecht ohne Zustimmung bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Menschen. Um diesen schon sehr schwerwiegenden Eingriff auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, ist es erforderlich, die Zusammenarbeit der an der Unterbringung beteiligten Personen zu optimieren und die Sichtweise der Betroffenen zu kennen bzw. deren Wünsche zu berücksichtigen.
Neben dem Unterbringungsgeschehen wurde der Frage nachgegangen, inwieweit Zwangsmaßnahmen und Unterbringungen generell vermieden werden können. Dabei wurden ebenso rechtliche und medizinische Aspekte sowie interessante Ansätze aus dem Bereich der Betreuung demenziell erkrankter Menschen vorgestellt.
Die Relevanz des Themas spiegelte sich ebenfalls bei der Anmeldung wider. Trotz der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln war die Veranstaltung mit 90 Teilnehmer*innen aus ganz NRW bereits nach drei Tagen ausgebucht.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite: www.ueag-nrw.org