Pflegebedürftige Menschen benötigen oft nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Unterstützung im Alltag, zum Beispiel die Begleitung beim Einkauf, bei Behörden- und Arztgängen oder Haushaltstätigkeiten. Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag regelt in Nordrhein-Westfalen die AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung). In der AnFöVO werden die Voraussetzungen sowie die Regelungen zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beschrieben. Zuständig für die Anerkennungen sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die Broschüre „Informationen zur Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag“, erstellt vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL, gibt potentiellen Anbieterinnen und Anbietern sowie in der Beratung tätigen Personen in den Kommunen einen Überblick über die Voraussetzungen und Schritte zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Sie können die Broschüre in gewünschter Stückzahl im Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL kostenlos bestellen. Rufen Sie an unter der Telefonnummer 0521/ 9216456 oder schreiben Sie eine Email an owl@rb-apd.de