Informationen zum Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen

Um eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens seit Ende April eine bundesweite Maskenpflicht.
Bei vielen Menschen besteht jedoch Unsicherheit in Bezug auf den richtigen Gebrauch von Gesichtsmasken. Viele stellen sich die Frage, welche Masken es gibt und wie man diese richtig tragen und reinigen soll.

Nachfolgend finden Sie einige Informationen zum Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen:

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)  informiert auf seiner Homepage darüber, welche Arten von Masken es gibt und wofür sie verwendet werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier. 

Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Das Merkblatt kann hier  abgerufen werden. Informationen zu Mund-Nasen-Bedeckungen in Gebärdensprache findet man in diesem Video der BZgA. 

Ärzte ohne Grenzen hat eine Gebrauchsanleitung für wiederverwendbare Gesichtsmasken mit Piktogrammen erstellt.  Die Anleitung finden Sie hier.

Auf der Homepage der Stadt Essen findet man mehrsprachige Näh- und Pflegeanleitungen für Behelf-Mund-Nasen-Schutz. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

In der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 11. Mai 2020 steht in § 2, dass die Maskenpflicht nicht „für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können“ gilt. Unter diese Definition fallen bspw. Menschen mit Demenz. Es empfiehlt sich als Nachweis ein ärztliches Attest als Nachweis mit sich zu führen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, sogenannte Verständniskärtchen mit sich zu führen, die man bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. bestellen kann. Diese sollen als kurze Mitteilung dabei helfen, Verständnis zu finden, wenn sich jemand durch das Verhalten eines Menschen mit Demenz verunsichert fühlt / es zu Problemen im Hinblick auf die Erfüllung der Maskenpflicht kommt. Die Verständniskärtchen können über diesen Link und hier ausgedruckt oder bestellt werden.

 

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