In Nordrhein-Westfalen wird der Höchstpreis für die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag auf 38,00 € je Stunde ab dem 01. Januar 2025 erhöht.
Diese Anpassung resultiert aus einer bundesweiten Erhöhung aller Geld- und Sachleistungen um 4,5 %, basierend auf dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, einschließlich des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI.
Bei der Festlegung dieser Preise sollte aber berücksichtigt werden, dass es sich weiterhin um niedrigschwellige Unterstützungsangebote handelt, und die festgesetzten Höchstbeträge idealerweise nicht voll ausgeschöpft werden sollten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums.