Bundestag stärkt mit neuem Gesetz die Rehabilitation und Intensivpflege

Der Bundestag hat ein neues Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz veabschiedet. Es soll die PatienInnen stärken und die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen verbessern.

Das Gesetz tritt nach der Verkündigung (voraussichtlich im Herbst) in Kraft.

Die wesentlichen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege:

  • Ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege wird ins SGB V aufgenommen.
  • Außerklinische Pflege kann an unterschiedlichen geeigneten Orten stattfinden.
  • Der medizinische Dienst führt einmal jährlich eine persönliche Begutachtung durch. Geprüft wird, inwieweit die medizinische und pflegerische Versorgung der PatientInnen sichergestellt ist.
  • Intensiv-Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen werden weitgehend von Eigenanteilen entlastet.
  • Die Leistungsdauer der außerklinischen Intensivpflege kann über sechs Monate hinausgehen.

Die wesentlichen Regelungen zur medizinischen Rehabilitation:

  • ÄrztInnen verordnen eine medizinische Rehabilitation. Die Krankenkassen sind an diese Verordnung gebunden.
  • Die Regeldauer der geriatrischen Rehabilitation wird auf 20 Behandlungstage (ambulant) bzw. drei Wochen (stationär) festgelegt.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten wird gestärkt. Die zusätzlichen Kosten, um eine andere als die zugewiesene Reha-Einrichtung zu besuchen, werden halbiert.
  • Rahmenempfehlungen auf Bundesebene geben einheitliche Vorgaben für die Versorgungs- und Vergütungsverträge der Pflegekräfte.

Weitere Informationen erhalten sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes

Bundestag 2. und 3. Lesung

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