Erweiterungen der Möglichkeit Unterstützungsleistungen zu erbringen

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit einem Erlass,
die Möglichkeiten der Leistungserbringung, für Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag, erweitert.
Eine weiter wichtige Veränderung betrifft den Jahresbericht der Leistungsanbieter nach  §15 der AnFöVO.
Dieser wird für das Jahr 2019 ausgesetzt. Ausgenommen sind relevante Veränderungen bei den Leistungserbringern. 
Dieser Erlass gilt zunächst begrenzt bis zum 30.09.202.
Näheres finden Sie hier: 

Weiter Informationen zu Unterstützungsangebote im Alltag,
auch auf der Corona-Sonderseite der Regionalbüros.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: 
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen
Eichertstraße 7, 57080 Siegen
Tel. 0271 234 178 149
Mail: suedwestfalen@rb-apd.de

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