Neue Reform der häuslichen Pflege?

Pflegebevollmächtiger der Bundesregierung legt Diskussionspapier zum Entlastungsbudget vor

Andreas Westerfellhaus plant den „Leistungsdschungel“ in der häuslichen Pflege aufzulösen. Das Diskussionspapier sieht zwei Budgets, ein Entlastungsbudget und ein Pflegebudget vor, die nahezu alle Ansprüche für die Pflege zu Hause umfassen. Mit diesem Konzept wird der Leitungsumfang der Pflegeversicherungen nicht ausgeweitet. Jedoch wird der Zugang zu Leistungen vereinfacht und ihre Inanspruchnahme individuell flexibilisiert.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen sich den individuellen Lebensumständen der Menschen anpassen und nicht umgekehrt. Pflegebedürftige sollen von mehr Flexibilität und pflegende Angehörige von mehr Entlastung profitieren.

Die Budgets im Detail:

Das Pflegebudget

Das Pflegebudget steht als Monatsbetrag (Monatsbudget) zur Verfügung und bemisst sich am Pflegegrad. Pflegebedürftige können dieses Budget individuell und je nach Bedarf, ganz oder anteilig für Leistungen der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste, der nach Landesrecht anerkannten Dienste sowie für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nutzen.

Der Betrag für das Pflegebudget beinhaltet die bisherigen Pflegesachleistungen bzw. das Pflegegeld. Darüber hinaus fließen der Entlastungsbetrag von 125 Euro, die 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ein Teil des für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags in das Budget.

Nicht ausgeschöpfte Beträge werden automatisch zu 50% an die anspruchsberechtigte Person ausgezahlt.

Das Entlastungsbudget

Das Entlastungsbudget steht als Quartalsanspruch (Quartalsbudget) zur Verfügung und bemisst sich ebenfalls am Pflegegrad. Mit dem Ziel, die Pflege zu sichern, wenn Angehörige einmal abwesend sind, ist es flexibel für Tages- und Nachtpflege sowie für bis zu zwölf Wochen vorübergehende vollstationäre Pflege pro Jahr einsetzbar.

Der Betrag für das Entlastungsbudget beinhaltet die bisherigen Beträge zur Tages- und Nachtpflege sowie zur Kurzzeitpflege. Zusätzlich wird es um den übrigen Teil des für Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags ergänzt.

Der Zugriff auf nicht verbrauchte Beträge des Vorquartals ist durch die anspruchsberechtigte Person möglich.

Der Pflege Ko-Pilot

Um den pflegebedürftigen eine selbstbestimmte Nutzung der neuen Budgets zu ermöglichen, bedarf es qualifizierter und unabhängiger Beratung. Dazu hat der Pflegebevollmächtigete bereits das Konzept eines „Pflege Ko-Piloten“ vorgelegt. Dieser soll pflegebedürftige Menschen bei regelmäßigen Besuchen zu Hause vertrauensvoll und unabhängig beraten sowie ihre Angehörigen mit bestehenden regionalen professionellen und ehrenamtlichen Strukturen vernetzen. Es soll dadurch möglich werden, Pflege so zu organisieren, dass sie den individuellen Lebenslagen und Bedürfnissen entspricht. Bei dem Pflege Ko-Piloten handelt es sich um einen von Anbietern und Kostenträgern unabhängigen Leistungserbringer mit einem spezifischen Qualifikationsprofil. Diese durch den Pflege Ko-Piloten durchgeführte Beratungsleistung sollte als eigener Leistungsanspruch im Gesetz verankert werden.

Hinweis: Bei einem Diskussionspapier handelt es sich nicht um ein Gesetzesvorhaben, aber um einen konkreten Vorschlag.

Weitere interessante Informationen finden Sie auf der Website des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege.

Quelle: Pressemitteilung des Pflegebevollmächtigten vom Februar 2020
              Diskussionspapier – Entlassungsbudget

 

Diesen Inhalt teilen: