Die durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eingeführte Dynamisierung (§ 30 SGB XI) der Leistungen der Pflegeversicherungen des Vierten Kapitels SGB XI sieht zum 01.01.2025 eine Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent vor.
Dokumente zur Pflegeberatung an neue Gesetzeslage angepasst
Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW hat anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI zum 01.07.2025 – im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) – mehrere veröffentlichte Materialien überarbeitet. Dazu zählen: der Beratungsstandpunkt zur „Verhinderungspflege“, der Handzettel „Leistungen der Pflegeversicherung“ sowie die Übersicht „Leistungsrecht in der Pflegeberatung“. Alle aktualisierten … weiter lesen […]