Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat eine aktualisierte Handreichung für Betreuungsgruppen zur Verfügung gestellt, die als Angebot zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) anerkannt sind. Die Handreichung bündelt die Regelungen der der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe“ vom 24. Januar 2022.
CoronaSchVO
Selbsthilfegruppen können sich weiterhin treffen
Auch mit der neuen Corona-Schutzverordnung ab 05.11.2020 können sich Selbsthilfegruppen in Nordrhein-Westfalen weiterhin treffen.
Neue Coronabetreuungsverordnung und Allgemeinverfügung „Pflege und Besuche“ veröffentlicht
Zum 01.09.2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) die bereits bestehende Coronabetreuungsverordnung verlängert und aktualisiert. Des Weiteren wurde zum 31.08.2020 die Allgemeinverfügung „Pflege und Besuche“ erlassen. Diese enthält Vorgaben zu Kontaktbeschränkungen und dem Vorgehen bei Corona-Verdachtsfällen, insbesondere für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Weiterhin ist dort … weiter lesen […]
Wichtige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus durch die Coronaschutzverordnung in NRW
Die Landesregierung NRW legt mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchvo) landesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus rechtsverbindlich fest.
Die für haupt- und ehrenamtliche Akteure wichtigen Schutzmaßnahmen der seit dem 02. November 2020 gültigen Fassung im Überblick: