Die durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eingeführte Dynamisierung (§ 30 SGB XI) der Leistungen der Pflegeversicherungen des Vierten Kapitels SGB XI sieht zum 01.01.2025 eine Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent vor.
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