Basisqualifikationskurse §8 AnFöVO NRW
Wer in einem anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI tätig werden möchte, benötigt mindestens eine Basisqualifikation mit 40 Unterrichtseinheiten (40 UE) gemäß §8 AnFöVO NRW. Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW haben ein entsprechendes Schulungskonzept entwickelt, welches in unterschiedlichen Formaten umgesetzt wird. Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet … weiter lesen […]