Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben einen neuen Beratungsstandpunkt zum Thema Begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit Pflegebedarf veröffentlicht.
Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf stellen eine besondere Zielgruppe der Leistungsberechtigten nach dem SGB XI dar. Die Versorgungsbedarfe sind sehr individuell und vielfältig und je nach Alter, Entwicklungsstand und Gesundheitssituation des Kindes und der Familiensituation unterschiedlich. Grundsätzlich liegen der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen die Kriterien der Erwachsenenbegutachtung zugrunde, da diese mit nur wenigen Anpassungen auch auf Kinder und Jugendliche zutreffen.
Um die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre bestmöglich zu begleiten und Familien bei der Vor- und Nachbereitung der Begutachtung zu unterstützen, gibt es Richtlinien und besondere Bedarfslagen, die zu beachten sind und sich von denen der Erwachsenen unterscheiden. Diese werden im neuen Beratungsstandpunkt aufgezeigt.
Der Beratungsstandpunkt gibt Pflegeberatenden detaillierte Informationen zu den Besonderheiten der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen. Außerdem wird dargestellt, worauf bei der Vorbereitung auf die Begutachtung sowie bei der Begleitung von Familien geachtet werden sollte und welche weiteren Anlaufstellen neben der Pflegeberatung hilfreich sein können.
Den kostenlosen Beratungsstandpunkt zum Download gibt es hier.