Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat eine Übersicht über den seit 01. Januar 2022 geltenden (und zum 01.01.2024 nochmals erhöhten) Zuschuss zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (§ 43c SGB XI) erstellt.
Der Handzettel gibt Ratsuchenden einen Überblick und die wichtigsten Informationen über die aktuelle Zusammensetzung sowie zur Höhe der Entlastung durch den Zuschuss und kann in der Pflegeberatung weitergegeben werden.
Handzettel Zuschuss zum Eigenanteil § 43c SGB XI – 2. Auflage
Weitere Materialien
Beratungsstandpunkt: Kosten in vollstationären Pflegeeinrichtungen – 2. Auflage