Eine Seniorin sitzt in einem Sessel uns liest in einer Zeitschrift.

Pflegebegutachtung findet wieder zu Hause statt

Seit dem 01. Oktober 2020 findet die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wieder regelhaft als Hausbesuch statt (§ 147 Abs. 1 SGB XI).

In Ausnahmen können die Pflegebegutachtungen jedoch weiterhin per Telefoninterview durchgeführt werden. In NRW stellen die folgenden Situationen aufgrund der Corona-Pandemie eine solche Ausnahme dar:

  • zu begutachtende Person hat eine SARS-CoV-2-Infektion
  • zu begutachtende Person würde durch persönliche Begutachtung einem erheblich erhöhtem Risiko ausgesetzt sein
  • Begutachtungen in Risikogebieten

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