Das Bundesministerium der Justiz stellt Informationen zur Vorsorgevollmacht in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden. Diese Vertrauensperson kann unterstützen, wenn jemand krank wird und seine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann.
Informationen zum Thema Vorsorge in Gebärdensprache des Bundesministerium der Justiz gibt es hier.