Engagierte Menschen, die sich freiwillig für das Gemeinwohl einsetzen, übernehmen Verantwortung – häufig auch mit persönlichem Einsatz vor Ort. Doch was passiert, wenn dabei ein Unfall geschieht?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) klärt in einem kompakten Informationsblatt über den gesetzlichen Unfallschutz im Ehrenamt auf. Anhand konkreter Beispiele wird deutlich, in welchen Fällen Freiwillige über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Die Publikation zeigt zudem auf, welche Tätigkeiten versichert sind – und wo es Grenzen gibt. Ergänzend verweist der Flyer auf weiterführende Informationen und Anlaufstellen.
Für eine vertiefte Auseinandersetzung bietet das BMAS zusätzlich eine ausführliche Broschüre an. Sie beleuchtet nicht nur den gesetzlichen Unfallschutz, sondern auch Fragen der Haftpflichtversicherung – ein Thema, das besonders für Trägerorganisationen und freiwillig Engagierte von Bedeutung ist.