Neue Beschlüsse zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Corona

Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland informiert:

Neue Beschlüsse zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Corona

Seit April 2020 haben Gesetz- und Verordnungsgeber verschiedene Beschlüsse gefasst, die die besondere Situation pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger in Corona-Zeiten berücksichtigen. Diese Beschlüsse wurden aktuell verlängert. Wichtig sind für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige:

Folgende Regelungen gelten nun bis zum 30.06.2022:

  • Pflegebegutachtungen können ohne Untersuchung des Versicherten in seinem Wohnbereich aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und auf Grundlage strukturierter telefonischer oder digitaler Befragung stattfinden.
  • Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI können telefonisch, digital oder per Videokonferenz stattfinden.
  • Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht für 20 Arbeitstage.

Folgende Regelungen gelten nun bis zum 30.09.2022:

  • Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe ist weiterhin kein Qualifizierungsnachweis erforderlich.
  • Einkäufe und Botengänge können weiterhin „bis zur Haustür“ erbracht werden, Betreuungsleistungen auch telefonisch oder digital erfolgen (normalerweise ist bei solchen Leistungen persönlicher Kontakt vorgesehen).

Informationen gibt das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland, 02382/94099713 oder per EMail muensterland@rb-apd.de.

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