Sind Sie im Haushalt der pflegebedürftigen Person geringfügig beschäftigt? Dann muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
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Sind Sie im Haushalt der pflegebedürftigen Person geringfügig beschäftigt? Dann muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
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